Sind auch Sie Besitzer einer Lebens- oder Rentenversicherung?

Das Wichtigste

  • Wer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese oft noch rückabwickeln.
  • Viele Versicherer haben nicht richtig über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt. Kunden können in diesen Fällen noch heute widersprechen.
  • Ein erfolgreicher Widerspruch oder Rücktritt führt zur Rückabwicklung. Versicherte bekommen die eingezahlten Beiträge zurück und erhalten auch noch Zinsen. Der Versicherer darf unter Umständen bestimmte Posten davon abziehen.
  • Sie haben noch eine laufende Lebens. oder Rentenversicherung.  Sie möchten wissen, ob Sie diese weiter besparen sollen. Nährers bitte hier klicken
  • Haben Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten, können Sie noch immer widersprechen und die Rückabwicklung verlangen. Näheres bitte hier klicken

 

 

 

 

 

 

 

Frontal 21 - Was wird aus meiner Lebensversicherung ?


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Plus-Minus Beitrag vom 10.10.2018 zum Ausverkauf der Lebensversicherungen


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